Checkliste Bestattung
Wenn ein Angehöriger stirbt, ist dies eine besondere Erfahrung für die Hinterbliebenen. Gerade in der Zeit der Trauer ist es für viele Angehörige eine besondere Belastung, sich mit organisatorischen Pflichten auseinander zu setzen. Denn bei einem Todesfall ist an vieles zu denken, von bürokratischen Dingen bis zu Fragen der Bestattung. Deshalb soll die folgende Aufstellung möglichst unkompliziert dabei helfen, bei einem Todesfall die Übersicht zu behalten und die richtigen Schritte einzuleiten.
Direkt nach dem Eintritt des Todes:
Arzt oder Notruf rufen:
Der Arzt wird einen Totenschein ausstellen.
Kontakt zu Angehörigen:
Setzen Sie sich mit Ihren Angehörigen in Verbindung, um nicht alleine in der schwierigen Situation zu sein. Es ist sinnvoll, sich Hilfe in der Familie zu holen, um seelische und organisatorische Unterstützung zu erhalten. Sollten Sie keine Familie oder Freunde zum Reden haben, können Sie auch Hilfe bei der Telefonseelsorge Tel. 0800 / 111 0 111 bekommen.
Aussegnung:
Wenn Sie möchten, dass der/ die Pfarrer*in Ihren Verstorbenen aussegnet, dann kontaktieren Sie Ihre/n Pfarrer*in. Die Aussegnung ist eine Andacht kurz nach dem Tod, bei der der Verstorbene noch einmal gesegnet wird.
Sonderurlaub beantragen:
Bei einem Todesfall ist es möglich, Sonderurlaub beim Arbeitgeber zu beantragen.
Bestatter anrufen
- Hat der Verstorbene zu Lebzeiten schon Vorsorge bei einem Bestatter betrieben? Dann rufen Sie bei den entsprechenden Bestatter an.
- Das Bestattungsunternehmen kann viele, vor allem bürokratische, Aufgaben übernehmen. (Je nach Bestatter kann es zu Abweichungen kommen.) Sprechen Sie mit dem Bestattungsunternehmen ab, was es leisten kann und zu welchem Preis.
- Sie können bei verschiedenen Bestattungsunternehmen anrufen und sich mehrere Angebote machen lassen.
- Der Leichnam muss innerhalb von 36 Stunden von Zuhause oder aus dem Heim, Krankenhaus etc. abgeholt werden (Ausnahmen: Thüringen 48h, Sachsen und Brandenburg 24h).
Dokumente besorgen:
Folgende Dokumente werden benötigt (und ggf. dem Bestatter zur Verfügung stellen):
- Geburtsurkunde des Verstorbenen
- Personalausweis des Verstorbenen
- Wenn verheiratet: Heiratsurkunde des Verstorbenen
- Wenn verwitwet: Sterbeurkunde Partner
- Wenn geschieden: Scheidungsurkunde
Todesfall melden bei:
- Standesamt: Sterbeurkunde wird ausgestellt
- Lebensversicherung und Sterbegeldversicherung informieren
- Unfall- und Krankenversicherung
- Rentenversicherung
- Sozialamt, Versorgungsamt
- Finanzamt
- Arbeitgeber
- Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, etc. und Ansprüche geltend machen
- Bank
- Sind Vollmachten hinterlegt?
- Konten räumen und schließen
- Daueraufträge stoppen - Evtl. Mietvertrag der Wohnung des Verstorbenen kündigen
- Auto (und Anhänger) ab- bzw. ummelden
- Verträge kündigen:
- Telefon/ Handy
- Internet
- GEZ und privates Fernsehen - Social Media: digitales Erbe
- Abonnements kündigen (Zeitung, Lieferservice, etc.)
Hinweis: Bei den meisten Ämtern und Einrichtungen müssen Sie einen Erbschein, der beim Amtsgericht beantragt werden kann, oder das Testament mit Eröffnungsprotokoll vorlegen.
Die Bestattung planen
Wünsche der / der Verstorbenen berücksichtigen:
Viele Verstorbene haben Wünsche zu ihrer Bestattung geäußert. Wenn Sie keine Wünsche kennen, schauen Sie beim Testament oder an anderen Stellen, an denen der Verstorbene wichtige Dokumente aufbewahrt hat, ob es ein Schreiben mit Wünschen gibt.
Ort der Bestattung festlegen
Soll der Verstorbene an einem anderen Ort bestattet werden? Sofern Sie eine/ n Pfarrer*in finden, der die Beerdigung auch außerhalb des gemeindeeigenen Friedhofes übernimmt, ist das kein Problem. Der Leichnam wird vom Bestatter bei Bedarf auch über mehrere 100 Kilometer transportiert.
Mit dem Bestattungsunternehmen klären:
- Soll eine Aufbahrung organisiert werden? Der Bestatter bietet die Aufbahrung gerne für Sie an. Teilen Sie ihm ihren Wunsch mit.
- Machen Sie mit dem Bestatter den Beerdigungstermin aus. Bei einer Erdbestattung muss der Verstorbene spätestens nach vier Werktagen (Hessen) bzw. sieben Tagen (RLP) begraben werden. Bei einer Urnenbestattung gelten die gleichen Zeiträume für die Einäscherung. Danach kann die Urne, je nach Bundesland, auch länger aufbewahrt werden.
- Beim Bestatter können Sie Sarg und Urne auswählen. Ein Sarg ist ab 300€ zu haben – nach oben gibt es keine Grenzen. Urnen gibt es ab ca. 100€, besonders günstige Modelle auch ab 50€. Bei einer Urnenbestattung wird außerdem noch ein Sarg für die Kremation benötigt, der etwa 200€ kostet.
Mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer klären:
Im Normalfall kontaktiert der Bestatter den Pfarrer, der sich anschließend bei Ihnen meldet. Im ländlichen Raum ist es manchmal so, dass die Angehörigen auch direkt den Pfarrer kontaktieren. Der Weg über den Bestatter funktioniert aber auf jeden Fall.
- Vereinbaren Sie ein Beerdigungsgespräch mit Ihrem/ Ihrer Pfarrer*in. Sie können Vorschläge für den Ablauf der Bestattung äußern. Zudem reden Sie in diesem Gespräch über Ihren Verstorbenen, damit der Pfarrer eine persönliche Ansprache halten kann:
Welches waren die wichtigsten Ereignisse im Leben des Verstorbenen?
Wann war er am glücklichsten?
Was hat er besonders gerne gemacht?
Was hat er den Menschen in seinem Umfeld mit auf den Weg gegeben?
Welche Erfolge haben ihm viel bedeutet? - Welche Lieder aus dem evangelischen Gesangbuch wünschen Sie sich?
- Wenn Sie viele Menschen, die sich verabschieden wollen erwarten, aber die eigentliche Bestattung im Familienkreis stattfinden soll, dann können Sie eine Trauerfeier, einen Trauergottesdienst, in der Kirche feiern, zu dem Sie alle Freunde und Angehörige einladen können.
Entscheidung für die letzte Ruhestätte:
Erdbestattung:
- Gibt es ein Familiengrab? Wie lange gilt der Vertrag und muss er verlängert werden?
- Auf dem Friedhof ein neues Grab aussuchen:
- Reihengrab: Einzelgrab, das nicht ausgesucht werden kann, was den Preis niedrig hält.
- Wahlgrab: Es wird oft als Familiengrab genutzt, da bis zu vier Personen darin bestattet werden können.
Feuer- oder Urnenbestattung:
Die Einäscherung erfordert nur ein kleines Urnengrab bzw. weniger Platz im Familiengrab. Die Asche des Verstorbenen kann auch in einer Urnenwand beigesetzt werden. Beachten Sie bei der Planung die Wartezeiten für eine Einäscherung. Die Urnenbeisetzung wird auf Wunsch von der Pfarrerin oder dem Pfarrer begleitet.
Gestaltung des Ruhestätte:
- Grabschmuck bestellen beim Floristen
- Grabpflege: Sie können die Grabpflege selbst übernehmen. Es empfiehlt sich, dem Friedhofsgärtner die erstmalige Gestaltung zu überlassen, da so keine größeren Steine oder anderes Material von Ihnen selbst beschafft und zum Grab transportiert werden muss.
Der Friedhofsgärtner kann die Grabpflege für Sie übernehmen. Das schlägt mit mindestens mehreren tausend Euro für die Nutzungsdauer von 25 Jahren zu Buche. Der Preis hängt von Größe des Grabs und Stadt bzw. Ort ab.
Friedwald/ Ruheforst/ Urnenwald:
Wald, in dem bestattet werden kann. Es können keine Gräber angelegt werden, lediglich eine Plakette wird am Baum befestigt. Hier besteht die Möglichkeit einer christlichen Trauerfeier in Begleitung einer/s Geistlichen.
Seebestattung:
Die wasserlösliche Urne wird vom Kapitän an einem Seil versenkt. Die Angehörigen können der Zeremonie beiwohnen. Auf Anfrage kann eine Pfarrerin oder ein Pfarrer die Zeremonie begleiten.
Informieren über den Todesfall
- Möchten Sie eine Gedenkanzeige in der Zeitung? Die Preise liegen bei 200-6000€ je nach Zeitung – spätestens am Vortag vormittags muss sie eingereicht werden.
- Um den ganzen Bekanntenkreis zu informieren, werden fast immer Trauerkarten verschickt. Beim Bestatter sowie im Internet lassen sich Anregungen und Vorlagen für solche Karten finden.
- Es gibt die Möglichkeit, dem Verstorbenen auf einem Onlinefriedhof eine Gedenksteine mit Bildern und Nachruf zu gestalten. So wird der Tod auch online bekannt gegeben. Einige Seiten bieten auch ein digitales Kondolenzbuch oder virtuelle Kerzen zum Anzünden an.
- Denken Sie daran, die Termine des Angehörigen abzusagen.
Finanzielles
- Die Kosten einer Beerdigung hängen stark davon ab, wie groß und aufwändig die Beerdigung sein soll und wo sie stattfindet. Grundsätzlich sind Urnenbestattungen etwas günstiger als Erdbestattungen.
- Sollte der Verstorbene kein Geld für die Beerdigung zurückgelegt haben und das Einkommen der verantwortlichen Angehörigen zu gering ist, um die Bestattungskosten zu tragen, lässt sich beim Sozialamt ein Antrag auf Kostenübernahme stellen. Das Sozialamt übernimmt dann die Kosten für eine „Basisbeerdigung“, d.h. nur das Nötigste wird finanziert. Dabei wird auf die Wünsche des Verstorbenen bezüglich Erd- und Urnenbestattung geachtet. Sogar eine Seebestattung ist möglich, solange es keine größeren Mehrkosten entstehen.
Beerdigungscafé:
- Möchten Sie nach der Bestattung noch zu einem Zusammensein einladen?
- Wohin möchten Sie einladen? Restaurant, Zuhause, Veranstaltungssaal? Vergessen Sie nicht, die entsprechenden Räumlichkeiten zu reservieren.
- Bestellen Sie Essen vor (z.B.: Kuchen, traditionell Streuselkuchen) bzw. lassen Sie etwas catern. Zum selbst Kochen wird wahrscheinlich keine Zeit sein.
- Besorgen Sie bei Bedarf Getränke. (Wasser, Café, Saft, ggf. Wein)
- Deko: Servietten, Tischdecke, Pflanzen etc.
Nach der Bestattung
Erbe
- Das Erbe kann eine rechtlich schwierige Angelegenheit werden. Deshalb empfiehlt es sich, gerade bei mehreren Erben einen Notar einzuschalten. Möchten Sie keinen Notar einschalten, gehen Sie mit dem Totenschein sowie dem Testament zum Nachlassgericht. Dann erhalten Sie ein Eröffnungsprotokoll, das Sie bei den verschiedenen Anlaufstellen (Bank, Versicherung, KFZ-Zulassung, etc.) als Bevollmächtigten und Erben ausweist.
- Im Internet gibt es Zahlreiche Adressen, die über das Erbrecht informieren und Ihnen weiterhelfen können.
Grabstein bestellen:
- Für einen Grabstein muss ein Steinmetz beauftragt werden. Da die Wartezeiten für einen Grabstein sehr lange sein können, ist es sinnvoll, den Grabstein so früh wie möglich in Auftrag zu geben. Der Grabstein kann erst ca. ein halbes bis ganzes Jahr nach der Beerdigung aufgestellt werden.
„Sterbevierteljahr“:
- Für den Ehepartner des Verstorbenen ist es möglich drei Monate lang die Rente des Verstorbenen zu beziehen. Das kann nach der außerplanmäßigen finanziellen Belastung durch die Beerdigung sehr hilfreich sein.